Die Corona-Krise hat viele Unternehmen in Österreich wirtschaftlich stark getroffen. So verlagerte sich auch der unternehmerische Fokus weg von Wachstumsambitionen hin zu Strategien des reinen Überlebens. Um die österreichische Wirtschaft wiederzubeleben und konkret Investitionen zu forcieren, wurde vom Austria Wirtschaftsservice (aws) ein neues Förderprogramm entworfen: Die Investitionsprämie.
Doch was ist die Investitionsprämie genau und wer kann mit dieser in welcher Höhe rechnen?
KURZ & KNAPP
Die Investitionsprämie ist ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Sie fördert aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, mit Schwerpunkt auf Bereichen der Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Unternehmen aller Branchen und Größen, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen sowie Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden gefördert. Konkret können dabei 7% des Investitionsvolumens als Förderung ausbezahlt werden. Für Investitionen speziell in den drei Bereichen der Ökologisierung, Digitalisierung, und Gesundheit können sogar 14% des Investitionsvolumens bezuschusst werden. Hierzu zählen beispielsweise Gebäudesanierungen & Rohstoffmanagement, E-Commerce & IT-Security sowie die Entwicklung und Produktion von pharmazeutischen Produkten.
Für eine Förderung muss die Investitionssumme insgesamt mind. 5.000 € betragen (Untergrenze); die Obergrenze an förderfähigen Investitionen liegt bei einem Gesamtvolumen von 50 Mio. € je Unternehmen.
Wichtig ist nicht zuletzt auch der Zeitraum, in welchem die Investitionen getätigt werden: Diese müssen in einer Zeitspanne vom 01.09.2020 bis 28.02.2021 begonnen und bis spätestens 28.02.2022 umgesetzt worden sein.
WAS WIRD NICHT GEFÖRDERT?
Bestimmte Investitionen bzw. Geldflüsse sind jedoch von der Förderung ausgenommen. Dazu zählen insbesondere
- klimaschädliche Investitionen
- aktivierte Eigenleistungen
- Finanzanlagen
- Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
- der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
- der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind
- Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten
- Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung)
WIE VERLÄUFT DIE ANTRAGSSTELLUNG?
Der Antrag auf die Investitionsprämie kann ab 01.09.2020 bis spätestens 28.02.2021 online im aws Fördermanager gestellt werden. Nach erfolgreicher positiver Prüfung und Durchführung der Investition muss innerhalb von drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition eine Endabrechnung vorgelegt werden. Dieser Vorgang erfolgt ebenfalls über den aws Fördermanager online. Nach positiver Prüfung der Abrechnung wird die Investitionsprämie schließlich ausgezahlt.
Weitere Fragen und Antworten zur Investitionsprämie finden Sie auch in den FAQs des aws; Detailinformationen sind weiterführend in den Förderungsrichtlinien zusammengetragen.
Mit unserer langjährigen Expertise stehen wir Ihnen gerne bei der Beantragung der Investitionsprämie zur Verfügung.
Quellen:
Austria Wirtschaftsservice (aws): Investitionsprämie
Aws: aws Investitionsprämie – Fragenkatalog (FAQ)
Aws: aws Investitionsprämie – Impulse für Wachstum
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